Ernährungstherapie – der kleine aber feine Unterschied
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Ernährungstherapie richtet sich nicht an gesunde Menschen, sondern an Menschen mit ernährungsbedingten Erkrankungen (in unserem Fall Adipositas, Essstörungen und Allergien) und sind als ergänzende Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (§43 SGB V, §140 SGB V) anzusehen. Ernährungstherapie ist folglich an eine eindeutige medizinische Diagnose gekoppelt und bedingt die enge Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen. Die Qualifikationen und Leistungen der Praxis sind von den Krankenkassen anerkannt. Die Betreuung bei mir wird daher in der Regel mit einem finanziellen Bonus honoriert. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem persönlichen Kundenberater.
Was Sie zu mir mitbringen
Die ärztliche Zuweisung und die aktuellen Labordaten. Gerne stelle ich Ihnen und Ihrem zuweisenden Arzt die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
Nach Vereinbarung erhalten Sie Beratungstermine innerhalb von 14 Tagen. Sie können wählen zwischen Vormittags-, Nachmittags-, Abend-, und Samstagterminen. Teilen Sie mir Ihre Terminwünsche mit.