Anbieterqualifikationen Ernährungsberatung

vdoe_400Eigentlich ist doch alles klar:

1. Wird Ernährungsberatung gegoogelt findet der Interessent 1,5 Millionen Einträge.
2. Um eine gewisse Qualität zu sichern bestehen Krankenkassen darauf, nur solche Maßnahmen zur Primärprävention zu bezuschussen, die den Anforderungskriterien der Spitzenverbände entsprechen.
3.  Für die primärpräventive Ernährungsberatung werden im Leitfaden Prävention nur Diätassistenten (DA), Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler (Oec/EW), die die sog. Anbieterqualifikation nachweisen müssen, sowie Ernährungsmediziner genannt.
4. Dazu müssen Anbieter von Präventionsmaßnahmen sowohl eine Grundqualifikation (staatlich anerkannter Berufsabschluss bzw. verschiedene Studienabschlüsse) nachweisen, als auch Zusatzqualifikation in Form eines Zertifikats bzw. einer Registrierung vorlegen können.

Erst dann kann ein gesetzlich Versicherter für Maßnahmen der Primärprävention in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung, Stressbewältiung und Suchtmittelkonsum, für den Besuch solcher Gruppenkurse Zuschüsse ihres Krankenkasse erhalten können.

Doch ist das wirklich alles so klar? Im Internet bekommt man sehr schnell den Eindruck, dass nur Eines klar ist, nämlich nichts! Und auch auf dem freien Markt verliert sich ein potenzieller Klient ganz schnell in den Weiten des Internets auf der Suche nach einem professionellen Ansprechpartner, gerade wenn es sich um Seminar- und Kursanbieter handelt von denen es en masse gibt.

Wer weiß das?

Die professionellen Ernährungsberater, die in Kooperation mit den Ärzten und Krankenkassen arbeiten, die wissen das. Sie bilden sich kontinuierlich weiter, um diese Zertifikate immer und immer wieder zu erwerben. Sie investieren eine Menge Geld, um bei den Krankenkassen als Qualifizierte Ernährungsberater angesehen zu sein. Doch wissen das auch die Versicherten und dass sie davon profitieren, wenn sie ausschließlich Maßnahmen bei qualifizierten Fachkräften besuchen?

> Zuschüsse für primärpräventive Gruppenschulungen nach §20 SGB V
> Zuschüsse für individuelle Ernährungstherapie

Nicht Wissen scheint die Regel zu sein.
Beispiele aus der Praxis:

Jedem sein Jodel-Ernährungsdiplom:

Da ist zum Beispiel die gelernte Kosmetikerin, die für „ärztlich empfohlene“ Ernährungsberatung den Patienten 90.- Euro pro Stunde aus der Tasche zieht und ihnen nichts weiter dafür gibt, als Ernährungsratschläge, die schnurstraks im Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln münden.

Da ist die gelernte Arzthelferin, die jetzt auch Ernährungsberaterin ist. Sie arbeitet für eine Firma, die adipöse Menschen „berät“. Diese Beratung sieht so aus, dass die Klienten über gesunde Ernährung aufgeklärt werden. Besagte Dame sagt mir, dass die Übergewichtigen ja gar nichts wissen und sie sehr froh sei, ihnen jetzt sagen zu können, was ihnen gut tut. Sie selbst hat selbst so viel über Übergewicht gelesen, warum da manche studieren müssen, ist ihr ein Rätsel. Außerdem bewegt sie sich selbst so viel und ist den Dicken dadurch ein Vorbild. Man müsse sie ja nur motivieren…Die Produkte, die verkauft werden, unterstützen ja nur.

Und um die Ecke, im Fitnessstudio, da werden doch Ernährungs- und Abnehmkurse angeboten. Sind dort etwa auch keine zertifizierten Fachkräfte? Richtig! Und wenn Sie dort Ihren Kurs besuchen, dann wundern Sie sich bitte nicht, wenn Ihre Krankenkasse Ihnen denselben nicht bezuschussen wird und Sie für den Besuch kein Stempelchen in Ihr Bonusheft bekommen, denn da sind sich Ärzte, Krankenkassen und zertifizierte Fachkräfte einig:

Ernährungsberatung ist KEIN Hobby für Leute, die sich selbst verwirklichen wollen, oder Ihr Halbwissen an Menschen herantragen wollen. Doch das schreckt gewisse Leute nicht ab, dennoch den Beruf „Ernährungsberater“ auszuüben, obwohl sie NICHT anerkannt sind.

Ernährung erklären kann doch Jeder:

Da ist beispielsweise die Hauswirtschaftsmeisterin im Internet, die auf einer Onlineplattform Diabetiker-Seminare hält und aufklärt, wie schlimm Gluten für die Därme ist. Ihre Onlineseminare sind meist mit 100 Leuten ausgebucht und Klienten finden ihre Informationen über Magnesium, Eisen, die „richtige“ Ernährung interessant. Die postiven Votings belaufen sich mittlerweile auf mehrere Tausend und die Fangemeinde dieser Esspertin wächst…

Ebenso die der „ehemals“ Betroffenen mit einer Essstörung. Sie berät ganz selbstverständlich im Internet Menschen mit Essstörungen. Ein Problem: Das Foto zeigt, dass diese Frau ganz offensichtlich keine Ehemalige ist, sondern sich wohl versucht mit Hilfe der Beratung von Fremden selbst zu therapieren.

Da kursieren im Internet mittlerweile 172.000 Ernährungspyramiden mit denen erklärt und gesunde Ernährung gepredigt wird ohne Ende. Hat jetzt Jeder das Recht, irgendwas über gesunde Ernährung ins Internet zu sabbern, ohne Sinn und Verstand? Sind diese modernen Gehirnwäschen nicht weitaus schlimmer als so mancher Anbieter eines grottenschlechten Präventionskurses, der mit seinem Kurs nur 12 Teilnehmer schädigt?

Zu qualifizierten Ernährungsberatern gehen bekommt
mehr als nur Informationen und bekommt bares GELD.

Wer Onlineseminarangebote und Kurse von qualifizierten Anbietern besucht die den Kriterien der Krankenkassen entsprechen, hat Anspruch auf Qualität.

Wer kostenpflichtige Angebote von qualifizierten Anbietern in Anspruch nimmt hat Anspruch auf Zuschüsse von den Krankenkassen.

Reine Wissensvermittlung und ausschließliche Informationen haben mit qualifizierter Ernährungsberatung nichts zu tun, ebensowenig, wie ein Produkteverkauf.

Fragen, die Sie klären sollten, bevor Sie Jemandem Ihre Gesundheit anvertrauen.

1. Hat der Berater ein staatlich anerkanntes Zertifikat
(Die Logos VDD, VDOE, VFED, DGE, QUETHEB) finden sie auf den jeweiligen Anbieterseiten oder in den entsprechenden Internetdatenbanken dieser Verbände)
2. Ist die Fachkraft von den Krankenkassen anerkannt
3. Arbeitet die Fachkraft ohne Produkteverkauf
4. Ist diese Person bei Ihrer Krankenkasse bekannt
5. Und sind die Kurse von der  „Zentralen Prüfstelle Prävention“ zertifiziert.